Allgemein
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Das Kopieren von Rollenbüchern und die
Weitergabe an Dritte (auch an andere Bühnen) ist untersagt.
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Für nicht angemeldete Aufführungen sehen
wir uns leider gezwungen, das 10fache der Aufführungsgebühr
zu berechnen. Außerdem behalten wir uns weitergehende rechtliche Schritte vor.
- Beim Umtausch von Rollenbüchern werden
10,-€ Gebühr berechnet.
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Es können nur Bühnenrechte erworben werden, keine Film-,
Fernseh, Videorechte. Film- und Videoaufzeichnungen
sind deshalb nur für den privaten, vereinsinternen Gebrauch
zulässig und dürfen nicht von professionellen Produktionsfirmen
vorgenommen werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veräußerung
einer Videoaufzeichnung ist untersagt und verstößt
gegen das Urheberrecht.
Ein Verstoß gegen eine der hier genannten Bestimmungen bewirkt
das sofortige Erlöschen der Aufführungsgenehmigung. Mündliche
Absprachen haben keine Gültigkeit.
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