Bezugsbedingungen
Stand 01.09.2010
Ansichtssendungen |
Bis zu |
6 Bücher |
Ausleihdauer |
4 Wochen |
Gebühr (Porto / Verpackung / Bearbeitung)
Deutschland
Österreich
(kleine Auswahl bis 2 Bücher) |
15,-€
25,-€
25,-€
10,-€
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Einmalige Verlängerung der Ausleihdauer nur schriftlich möglich: Per Post, Fax 0941 / 2085233 oder
E-Mail: info@theaterverlag-stadelmayer.de |
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Verzugsspesen pro angefangene 4 Wochen |
10 € |
Preis für beschädigte, beschriebene oder nicht zurückgesandte Bücher |
25,-€ je Buch |
Rollenmaterial abendfüllende Stücke |
Das gesamte Rollenmaterial muss käuflich erworben werden |
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Preis für gesamtes Rollenmaterial
bei Stücken, die bereits von Druckerei gedruckt/gebunden sind
bei Stücken, die kopiert/geheftet vorliegen |
70,-€
50,-€ |
Musiknoten |
10,-€ |
Dichterhonorar |
Laienbühnen pro Aufführung
bei nur 1 Aufführung |
70,-€
100,-€ |
Berufsbühnen pro Aufführung |
100,-€ |
Alle voraussichtlichen Aufführungsdaten sind dem Verlag bei der Bestellung mitzuteilen. Auch weitere Wiederholungen müssen dem Verlag vorher mitgeteilt werden. |
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Einakter |
Rollenmaterial komplett und 1 Aufführung |
50,-€ |
Preis für jede weitere Aufführung |
16,-€ |
Einakter können nicht zur Ansicht bestellt werden. |
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Zu den Preisen wird die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe berechnet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Das Kopieren von Rollenbüchern und die Weitergabe an Dritte (auch an andere Bühnen) ist untersagt. |
Für nicht angemeldete Aufführungen sehen wir uns leider gezwungen, das 10fache der Aufführungsgebühr zu berechnen. Außerdem behalten wir uns weitergehende weiter gehende rechtliche Schritte vor. |
Beim Umtausch von Rollenbüchern werden 10,-€ Gebühr berechnet. |
Es können nur Bühnenrechte erworben werden, keine Film-, Fernseh, Videorechte. Film- und Videoaufzeichnungen sind deshalb nur für den privaten, vereinsinternen Gebrauch zulässig und dürfen nicht von professionellen Produktionsfirmen vorgenommen werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veräußerung einer Videoaufzeichnung ist untersagt und verstößt gegen das Urheberrecht. |
Ein Verstoß gegen eine der hier genannten Bestimmungen bewirkt das sofortige Erlöschen der Aufführungsgenehmigung. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
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